Parkkarten Brunaustrasse Fahrweid und Friedhofstrasse Weiningen
Die Parkkarten gelten nur für leichte Motorwagen (inkl. Anhänger wenn diese am Motorwagen angekoppelt sind) und dreirädrige Motorfahrzeuge.
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Parkkarte |
Gültigkeit |
Preis |
Berechtigt zum Beantragen |
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| Jahresparkkarte | Gültig für 12 Monate während jeweils maximal 72 Stunden. |
Fr. 300.00 |
Fahrzeughalter muss entweder
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| Halbjahresparkkarte | Gültig für 6 Monate während jeweils maximal 72 Stunden. | Fr. 150.00 |
Fahrzeughalter muss entweder
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| Tagesparkkarte | Unbeschränktes Parkieren während 24 Stunden. | Fr. 10.00 | Keine Einschränkungen |
| 10-er Tagesparkkarte | Unbeschränktes Parkieren während 24 Stunden. | Fr. 80.00 | Keine Einschränkungen |
Allgemeine Bedingungen
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Es können keine Parkkarten für schwere Motorwagen, Anhänger für schwere Motorwagen, Spezialfahrzeuge und Gesellschaftswagen, Wohnwagen und Wohnmobile und Anhänger für leichte Motorwagen welche nicht am Motorwagen angekoppelt sind beantragt werden.
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Die Parkkarte kann nur mit gültigem Fahrzeugausweis beantragt werden. Der Fahrzeugausweis muss auf die beantragende Person bzw. Unternehmung lauten. Die Abteilung Bevölkerung & Sicherheit, Weiningen, darf ergänzende Unterlagen einfordern oder Abklärungen z.B. bei der Polizei tätigen.
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Bei Gesuchsteller/-innen die eine Parkkarte als Arbeitnehmer/-in eines Unternehmens mit Sitz, Niederlassung, Zweigstelle oder Ladengeschäft in Weiningen stellen, dürfen ergänzende Unterlagen z.B. Bestätigung durch den Arbeitgeber, eingefordert werden.
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Es gelten die Bestimmungen des Reglements über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund und das Reglement über die Gebühren für die Befreiung von der Parkplatzbeschränkung. Widerhandlungen werden strafrechtlich geahndet.
Dokumente
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| Parkplatzreglement.pdf (PDF, 324.55 kB) | Download | 0 | Parkplatzreglement.pdf |