Parkkarten Brunaustrasse Fahrweid
Die Parkkarten gelten nur für leichte Motorwagen (inkl. Anhänger wenn diese am Motorwagen angekoppelt sind) und dreirädrige Motorfahrzeuge.
Parkkarte |
Gültigkeit |
Preis |
Berechtigt zum Beantragen |
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Jahresparkkarte | Gültig für 12 Monate während jeweils maximal 72 Stunden. |
Fr. 300.00 |
Fahrzeughalter muss entweder
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Halbjahresparkkarte | Gültig für 6 Monate während jeweils maximal 72 Stunden. | Fr. 150.00 |
Fahrzeughalter muss entweder
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Tagesparkkarte | Unbeschränktes Parkieren während 24 Stunden. | Fr. 10.00 | Keine Einschränkungen |
10-er Tagesparkkarte | Unbeschränktes Parkieren während 24 Stunden. | Fr. 80.00 | Keine Einschränkungen |
Allgemeine Bedingungen
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Es können keine Parkkarten für schwere Motorwagen, Anhänger für schwere Motorwagen, Spezialfahrzeuge und Gesellschaftswagen, Wohnwagen und Wohnmobile und Anhänger für leichte Motorwagen welche nicht am Motorwagen angekoppelt sind beantragt werden.
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Die Abteilung Bevölkerung & Sicherheit, Weiningen, darf ergänzende Unterlagen einfordern oder Abklärungen z.B. bei der Polizei tätigen.
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Bei Gesuchsteller/-innen die eine Parkkarte als Arbeitnehmer/-in eines Unternehmens mit Sitz, Niederlassung, Zweigstelle oder Ladengeschäft in Weiningen stellen, dürfen ergänzende Unterlagen z.B. Bestätigung durch den Arbeitgeber, eingefordert werden.
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Es gelten die Bestimmungen des Reglements über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund und das Reglement über die Gebühren für die Befreiung von der Parkplatzbeschränkung. Widerhandlungen werden strafrechtlich geahndet.
Dokumente
Name | |||
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Parkplatzreglement.pdf (PDF, 324.55 kB) | Download | 0 | Parkplatzreglement.pdf |