Die Halbjahresparkkarte ist gültig für 6 Monate und berechtigt zum mehrmaligen ununterbrochenen Parkieren während jeweils maximal 72 Stunden.

Berechtigt zum Beantragen sind Fahrzeughalter die entweder
  • in der Gemeinde Weiningen Wohnsitz haben;
  • Firma mit Sitz, Niederlassung, Zweigstelle oder Ladengeschäft in der Gemeinde Weiningen sein;
  • Arbeitnehmer einer Firma mit Sitz, Niederlassung, Zweigstelle oder Ladengeschäft in der Gemeinde Weiningen sein.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 150.00

Bemerkung

Füllen Sie bitte das untenstehende Formular wahrheitsgetreu aus. Vergessen Sie dabei nicht die für uns notwendigen "Verifizierungs"-Daten anzugeben.

Unterlagen

Zur Prüfung der Berechtigung muss der Fahrzeugausweis hochgeladen werden. Bei Gesuchsteller/-innen die eine Parkkarte als Arbeitnehmer/-in eines Unternehmens mit Sitz, Niederlassung, Zweigstelle oder Ladengeschäft in Weiningen stellen, muss eine Bestätigung durch den Arbeitgeber vorliegen.

Verfahren

Diese Dienstleistung muss online (mit MasterCard, VISA oder TWINT) bezahlt werden. Online-Zahlungen werden über die Saferpay (Worldline Schweiz AG) abgewickelt. Beim Klick auf "Weiter" öffnet sich deren Zahlungsfenster.

Online-Formular