Kinder- und Jugendkommission - Organisationsreglement

Nummer
G1.07 (5)
Name
Kinder- und Jugendkommission - Organisationsreglement
Erlassdatum
4. Juli 2022
Inkrafttreten
4. Juli 2022
Informationen

Eine gut funktionierende Demokratie braucht starke Kinder und Jugendliche, welche bereit sind sich eine Meinung zu bilden, sich Werte anzueignen und an der Weiterentwicklung der Gesell-schaft mitzuwirken. Der Gemeinderat erachtet es auch als eine öffentliche Pflicht, Kinder und Jugendliche auf diesem Weg zu begleiten, bis sie ihr Leben und die Geschicke der Gesellschaft eines Tages selbst in die Hand nehmen. Um den Gemeinderat bei dieser Aufgabenbewältigung zu unterstützen, soll eine Kinder- und Jugendkommission ins Leben gerufen werden, welche sich am Kinder- und Jugendförderungsgesetz orientiert. Deren Aktivitäten stützen sich unter anderem auf den Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonventionen, welche von der Schweiz ratifiziert worden ist.

Informationen zur Jugendkommission und ihre Tätigkeiten finden Sie hier: Jugendkommission Weiningen

Zugehörige Objekte

Name
Kinder_und_Jugendkommission_Organisationsreglement.pdf Download 0 Kinder_und_Jugendkommission_Organisationsreglement.pdf

Zugehörige Objekte