Gemeindeversammlung Kreisgemeinde Weiningen
Informationen
- Voraussetzungen
Stimmberechtigung
Das Stimm- und Wahlrecht bei der Oberstufenschulgemeinde hat:- wer Wohnsitz in einer der vier beteiligten politischen Gemeinden hat;
- das Schweizerbürgerrecht besitzt;
- die Volljährigkeit erreicht hat und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.
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bei der Ref. Kirchgemeinde:
- wer Wohnsitz in einer der vier beteiligten politischen Gemeinden hat;
- der evang.-ref. Konfession angehört;
- das Schweizerbürgerrecht oder den Ausländerausweis C, Ci/C1 oder B besitzt;
- das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Die Geschäftsakten zu den einzelnen Gemeindeversammlungen der Oberstufenschulgemeinde Weiningen können jeweils zwei Wochen vor dem Versammlungstermin beim Sekretariat der Oberstufenschule Weiningen, Badenerstrasse 36, 8104 Weiningen, eingesehen werden. Diese Akten lassen sich zudem unter folgendem Link abrufen: