Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2024
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt bei einer Versammlung der Politischen und Schulgemeinde sind alle in der entspechenden Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
- Die Wohnniederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
Dokumente
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Beleuchtender Bericht Gemeindeversammlung (PDF, 2 MB) | Download | 0 | Beleuchtender Bericht Gemeindeversammlung |