Gemeindeversammlung Weiningen
Informationen
- Voraussetzungen
Die Anträge und Akten zum Geschäft liegen ab Juni 2023 in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.
Der beleuchtende Bericht kann im Gemeindehaus spätestens ab dem 8. Juni 2023 kostenlos bezogen werden. Auf Verlangen wird dieser kostenlos zugestellt; entsprechende Bestellungen sind bei der Gemeindeverwaltung Weiningen, 044 752 25 50 oder praesidiales@weiningen.ch, anzumelden. Ausserdem kann der beleuchtende Bericht auch ab untenstehendem PDF-Dokument heruntergeladen werden.
An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Weiningen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Wohnniederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
Gemäss Gemeindeordnung Weiningen kann bei diesem Geschäft nicht verlangt werden, dass über die Beschlussfassung nachträglich an der Urne abgestimmt wird.
Anfragen von allgemeinem Interesse im Sinne von § 17 Gemeindegesetz sind dem Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen.
Download
Dokumente
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Weisung_GV_220623.pdf (PDF, 611.29 kB) | Download | 0 | Weisung_GV_220623.pdf |
02_Jahresrechnung_2022.pdf (PDF, 96.39 kB) | Download | 1 | 02_Jahresrechnung_2022.pdf |
Jahresrechnung_2022_detailliert.pdf (PDF, 2.25 MB) | Download | 2 | Jahresrechnung_2022_detailliert.pdf |