Benützungsreglement Musikanlage
- Nummer
- G3.02 (2)
- Name
- Benützungsreglement Musikanlage
- Erlassdatum
- 15. September 2026
- Inkrafttreten
- 15. September 2026
- Art
- Reglement
- Informationen
Die Gemeinde Weiningen stellt eine Musikanlage für öffentliche Anlässe innerhalb der Ge-meinde Weiningen zur Verfügung.
Die Anlage darf ausschliesslich für Anlässe verwendet werden, die innerhalb der Gemeinde Weiningen stattfinden und ausdrücklich der gesamten Öffentlichkeit zugänglich sind. Aus-genommen sind Anlässe, die von der Gemeinde organisiert werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Benützungsreglement, Musikanlage Gemeinde Weiningen, 2026 (PDF, 128 kB) | Download | 0 | Benützungsreglement, Musikanlage Gemeinde Weiningen, 2026 |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Tiefbau & Werke | 044 752 25 70 | tiefbau@weiningen.ch |