Nummer
G3.02 (2)
Name
Benützungsreglement Musikanlage
Erlassdatum
15. September 2026
Inkrafttreten
15. September 2026
Art
Reglement
Informationen

Die Gemeinde Weiningen stellt eine Musikanlage für öffentliche Anlässe innerhalb der Ge-meinde Weiningen zur Verfügung.

Die Anlage darf ausschliesslich für Anlässe verwendet werden, die innerhalb der Gemeinde Weiningen stattfinden und ausdrücklich der gesamten Öffentlichkeit zugänglich sind. Aus-genommen sind Anlässe, die von der Gemeinde organisiert werden.

Zugehörige Objekte

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Benützungsreglement, Musikanlage Gemeinde Weiningen, 2026 (PDF, 128 kB) Download 0 Benützungsreglement, Musikanlage Gemeinde Weiningen, 2026