Nummer
P1.40 (1)
Name
Polizeiverordnung (PVO)
Erlassdatum
29. Juli 2011
Inkrafttreten
14. August 2026
Art
Verordnung
Informationen

Diese Verordnung dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, der Wahrung der Sicherheit von Personen und Eigentum, sowie dem Schutz der Umwelt, den Tieren und dem Schutz vor Lärm auf dem Gebiet der Gemeinde Weiningen. Sie ergänzt die Gesetzgebung von Bund und Kanton. Weitere Vorschriften bleiben vorbehalten.

Vorgängerversion
Polizeiverordnung (PVO) (Gültig bis 13. August 2026)

Zugehörige Objekte