Vollzugsbestimmungen zur Besoldungsverordnung

Nummer
G3.04 (2)
Name
Vollzugsbestimmungen zur Besoldungsverordnung
Erlassdatum
14. März 2016
Inkrafttreten
14. März 2016
Art
Verordnung
Informationen

Diese Vollzugsbestimmungen zur Besoldungsverordnung regeln 

  • die Entschädigungsansätze der Mitglieder von Behörden und Kommissionen sowie des Friedensrichters
  • die Einstufungen der Angestellten der Gemeinde Weiningen mit Ausnahme des Lehrpersonals sowie der weiteren Mitarbeitenden im pädagogischen Bereich und der Lernenden (Einreihungsplan).
Vorgängerversion
Vollzugsbestimmungen zur Besoldungsverordnung (Gültig bis 13. März 2016)

Zugehörige Objekte