Feuerwehrkommission - Organisationsreglement

Nummer
G1.07 (2)
Name
Feuerwehrkommission - Organisationsreglement
Erlassdatum
28. März 2022
Inkrafttreten
28. März 2022
Informationen

Die Feuerwehrkommission besorgt und organisiert das Feuerwehrwesen der Gemeinde Weiningen nach den Vorgaben der kantonalen Vorschriften. Sie ist zuständig für die Einsatzfähigkeit und Einsatzplanung der kommunalen Feuerwehr und verfügt hierfür über verschiedene Kompetenzen. Um dieser Praxis im Sinne des Gemeinderechts gesetzeskonform zu gestalten, muss der Gemeinderat eine Regelung erlassen. In diesem Sinne wird die Feuerwehrkommission Weiningen gemäss § 50 Gemeindegesetz in den Stand einer unterstellten Kommission gesetzt und hierfür das nachfolgende Reglement verabschiedet.

Zugehörige Objekte

Name
G2.07_Feuerwehrkommission_-_Organisationsreglement.pdf Download 0 G2.07_Feuerwehrkommission_-_Organisationsreglement.pdf

Zugehörige Objekte