Baukommission Kernzone - Organisationsreglement

Nummer
G1.07 (1)
Name
Baukommission Kernzone - Organisationsreglement
Erlassdatum
14. Februar 2022
Inkrafttreten
14. Februar 2022
Informationen

Art. 17 Abs. 3 Bau- und Zonenordnung Weiningen schreibt vor, dass der Gemeinderat für die Beurteilung von Vorhaben in der Kernzone, welche eine baurechtliche Bewilligung benötigen, eine vorberatende Kommission zu bestellen hat, welche diese Vorhaben beurteilt und der Baubehörde einen Antrag stellt. Diese Kommission muss sich aus zwei Mitgliedern des Gemeinderates und drei weiteren Einwohnern der Gemeinde Weiningen zusammensetzen. Sie kann externe Fachberater beiziehen.

Zugehörige Objekte

Name
G2.07_Baukommission_Kernzone_-_Organisationsreglement.pdf Download 0 G2.07_Baukommission_Kernzone_-_Organisationsreglement.pdf

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