Nummer
G3.40 (2)
Name
Aus- und Weiterbildungsreglement
Erlassdatum
27. September 2004
Inkrafttreten
27. September 2004
Informationen

Dieses Reglement gilt für die Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit Ausnahme des im Stundenlohn entlöhnten Personals und der Lehrlinge), welche in einem Arbeitsverhältnis mit der Politischen Gemeinde Weiningen stehen und ist sowohl auf die fachliche, als auch auf die allgemeine Aus- und Weiterbildung anwendbar.

Zugehörige Objekte

Name
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