Nummer
P1.40 (1)
Name
Polizeiverordnung (PVO)
Erlassdatum
12. Juni 2014
Inkrafttreten
29. Juli 2011
Informationen

Diese Verordnung dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, der Wahrung der Sicherheit von Personen und Eigentum, sowie dem Schutz der Umwelt, den Tieren und dem Schutz vor Lärm auf dem Gebiet der Gemeinde Weiningen. Sie ergänzt die Gesetzgebung von Bund und Kanton. Weitere Vorschriften bleiben vorbehalten.

Zugehörige Objekte

Name
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