Nummer
A1.02.1 (1)
Name
Abfallverordnung
Inkrafttreten
1. Januar 2014
Informationen

Diese Verordnung regelt die kommunale Abfallwirtschaft in der Gemeinde Weiningen, ausser bezüglich des Klärschlamms. Sie gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet. Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen für bestimmte Ortsteile oder Gebiete abweichende Regelungen erlassen. Die Verordnung richtet sich an die Personen und Betriebseinheiten, die Abfälle verursachen oder innehaben, sowie an die Gemeindeverwaltung.

Zugehörige Objekte

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