Vorübergehende Verkehrsanordnung Umfahrungsstrasse
Dauer der Verkehrsanordnung: 01.01.2027 bis 31.12.2028
Verkehrsanordnung
In der Gemeinde Weiningen wird auf der Umfahrungsstrasse die signalisierte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h von der bestehenden Signalisation bis 150 m nach dem Baderströssli in Fahrtrichtung Geroldswil, km 4.815 bis km 5.174, infolge Bauarbeiten Ausbau Nordumfahrung dritte Tunnelröhre Gubrist, ausgedehnt.
Verkehrsumleitung
-
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Verfügende Stelle
Tiefbauamt des Kantons Zürich
Zugerstrasse 226
8820 Wädenswil
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 11.11.2026
Kontaktstelle
Baudirektion Kanton Zürich
Walcheplatz 2
8090 Zürich