Vorübergehende Verkehrsanordnung Kreuzungsbereich Umfahrungs-/Dietikoner-/Niederholzstrasse

24. September 2026

Dauer der Verkehrsanordnung: 01.01.2027 bis 31.12.2031    

Verkehrsanordnung
In der Gemeinde Weiningen erfolgt infolge Bauarbeiten Ausbau Nordumfahrung dritte Tunnelröhre Gubrist, folgende Verkehrsanordnung:
Im Kreuzungsbereich Umfahrungs-/Dietikoner-/Niederholzstrasse wird eine Kreisverkehrsanlage erstellt. Die bestehende Lichtsignalanlage wird zurückgebaut. Bei allen in den Kreisel einmündenden Strassen wird den Fahrzeugen der Vortritt entzogen, Signal 3.02 (Kein Vortritt und 2.41.1 (Kreisverkehrsplatz).              

Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.              

Verfügende Stelle
Tiefbauamt des Kantons Zürich
Zugerstrasse 226
8820 Wädenswil                             

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.            

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 24.10.2026              

Kontaktstelle
Baudirektion Kanton Zürich
Walcheplatz 2
8090 Zürich