Baukommission Kernzone; Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2026 - 2030

10. Juli 2026

Die Wahl der Mitglieder unterstellter Kommissionen erfolgt gemäss Art. 25 Abs. 1 Ziff. 2 lit. a Gemeindeordnung Weiningen (GO) durch den Gemeinderat. Hierfür wurde nach Vorgabe von Art. 25 Abs. 2 GO ein vorgängiges Meldeverfahren durchgeführt.

Die Baukommission Kernzone setzt sich gemäss dem rechtsgültigen GRB 29/2022 aus fünf Mitgliedern zusammen, welche die Voraussetzungen gemäss § 3 Gesetz über die politischen Rechte erfüllen und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Weiningen haben. Zwei Kommissionssitze werden von Amtes wegen durch gewählte Gemeinderatsmitglieder besetzt, wovon eines das Amt der Bauvorsteherschaft zu bekleiden hat.

Mit Beschluss vom 6. Juli 2026 hat der Gemeinderat folgende Personen als Mitglied der Baukommission Kernzone für die Amtsdauer 2026-2030 gewählt:

–    Sara Ochsner (Gemeinderatsmitglied, Bauvorsteherin)
–    Barbara Schütz (Gemeinderatsmitglied)
–    Geiger Hans, Zürcherstrasse 5, 8104 Weiningen
–    Hunziker Eliane, Rebbergstrasse 51, 8104 Weiningen
–    Miller Astrid, Im Rank 1, 8104 Weiningen

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, vom Tage dieser Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

Weiningen, 10. Juli 2026         
Gemeinderat Weiningen