10. Juli 2026

Betrifft:  8104 Weiningen 

Verkehrsanordnung: 
Auf Antrag der Gemeinde Weiningen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: 

Guldibergstrasse und Forbüelstrasse. 
Die Durchfahrt für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder wird verboten. Ausgenommen Land- und Forstwirtschaft.  

Verfügende Stelle: 
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung 

Rechtliche Hinweise: 
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.  

Ergänzende rechtliche Hinweise: 
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. 

Frist: 30 Tage 
Ablauf der Frist: 10.08.2026

Kontaktstelle: 
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich  

Publizierende Stelle(n): 
Gemeinde Weiningen