Erneuerungswahl bezüglich der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Weiningen für die Amtsdauer 2026 - 2030; Wahlprotokoll über den 2. Wahlgang vom 14. Juni 2026
Gegen die durchgeführte Wahl bzw. gegen dieses Resultat kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, vom Tage dieser Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Weiningen, 19. Juni 2026
Gemeinderat Weiningen