Abbruch und Neubau Einfamilienhaus
Bauherrschaft:
Marc und Céline Lüthi, Badenerstrasse 33, 8104 Weiningen
Projektverfasserin:
atelier noir ag, Limmatstrasse 256, 8005 Zürich
Bauobjekt:
Abbruch und Neubau Einfamilienhaus, Püntenstrasse 2a, 8104 Weiningen, Kat.-Nr. 1726, zweigeschossige Wohnzone W2/40, BG-Nr. 25/031
Planauflage:
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe:
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Weiningen schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Für die Zustellung wird eine Gebühr von Fr. 50.-- zuzüglich Porto verlangt.