Teilrevision Arbeitszeitreglement Gemeinde Weiningen

13. Februar 2026

Am 15. Dezember 2025 hat der Gemeinderat das Arbeitszeitreglement 2026 festgesetzt. Dieses Reglement enthält unter anderem Bestimmungen über die Anrechnung von Überzeiten, welche vorab für Werkarbeiter und Hauswarte zu Geltung gelangen für deren gelegentlich erforderlichen Einsätzen ausserhalb der Geschäftszeiten. Solche unabdingbaren Einsätze sind auch samstags möglich, welche jedoch nach dem geltenden Arbeitszeitreglement für alle Angestellten als Geschäftszeit gilt. Wie sich herausgestellt hat verursacht diese Regelung ein Problem bei der elektronischen Zeiterfassung, welches nur mit einer Änderung von Art. 7 Arbeitszeitreglement auf vernünftige Weise gelöst werden kann.

Mit Beschlussfassung vom 9. Februar 2026 hat der Gemeinderat folgende Teilrevision von Art. 7 Arbeitszeitreglement genehmigt:

bisher

Als Geschäftszeit gilt die Zeit von Montag bis Samstag, jeweils zwischen 06.00 und 20.00 Uhr.

neu

Als Geschäftszeit für die Verwaltungsangestellten gilt die Zeit von Montag bis Samstag, jeweils zwischen 06.00 und 20.00 Uhr.

Als Geschäftszeit für Werkarbeiter und Hauswarte gilt die Zeit von Montag bis Freitag, jeweils zwischen 06.00 und 20.00 Uhr.


Die mit dieser Beschlussfassung getroffenen Festsetzung erlangt rückwirkend auf den 1. Januar 2026 seine Gültigkeit.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlussfassung kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Rekurrieren kann, wer durch den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

 

Weiningen, 13. Februar 2026                                                                 Gemeinderat Weiningen