Organisationsreglement 2022-2026 des Gemeinderates Weiningen, Ergänzung in Sachen Aussprechung von Hausverboten bei Sammelunterkünften

16. Januar 2026

Mit Beschluss vom 18. Juli 2022 hat der Gemeinderat gestützt auf übergeordnete Gesetzesbestimmungen sein Organisationsreglement für die Amtsdauer 2022-2026 festgelegt. Mit Beschluss vom 12. Januar 2026 hat er dieses Reglement wie folgt ergänzt:
 

Art. 53a; Ausstellung Hausverbote bezüglich Sammelunterkünften
Für das Ausstellen von Hausverboten bezüglich der für Schutzsuchende und anderen Bewohner/innen bereitgestellten Sammelunterkünfte inklusive deren Umschwung, zeichnen sich die Angestellten der Abteilung Soziales der Gemeindeverwaltung zuständig.

 

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ergänzung kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Rekurrieren kann, wer durch den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Hinweis
Das um diese Beschlussfassung ergänzte Organisationsreglement 2022-2026 des Gemeinderates Weiningen kann ab untenstehendem PDF-Dokument heruntergeladen werden. Das Rechtsmittel ist ausdrücklich nur gegen die beschlossene Ergänzung (Art. 53a) zulässig.

 

Weiningen, 16. Januar 2026                                                                             
Gemeinderat Weiningen

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