Autobahnüberdeckung Portal Gubristtunnel, Namensgebung (Platzadressierung)

19. Dezember 2025

Mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 hat der Gemeinderat festgelegt, dass der auf der Autobahnüberdeckung beim Portal des Gubristtunnels in Weiningen-Dorf entstehende Platz, welcher künftig als Erschliessungsfläche für die angrenzende Siedlungsnutzung zur Verfügung steht, folgenden Namen erhält:

  • GUBRISTHOF

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlussfassung kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Rekurrieren kann, wer durch den Erlass berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

 

Weiningen, 19. Dezember 2025
Gemeinderat Weiningen