Erneuerungswahlen bezüglich der Behördenämter der Gemeinde Weiningen für die Amtsdauer 2026 - 2030; Definitive Wahlvorschläge

19. Dezember 2025

Publikation definitive Wahlvorschläge
Nach den erfolgten Ausschreibungen vom 12. September und 14. November 2025 liegen nun folgende rechtsgültige Wahlvorschläge vor.

Erneuerungswahl Gemeinderat (6 Mitglieder und Präsidium)
Die mit Publikation vom 14. November 2025 veröffentlichten Wahlvorschläge sind weder geändert noch zurückgezogen oder mit neuen Wahlvorschlägen ergänzt worden. Die damals publizierten Kandidatennamen gelten somit als definitiv.

Erneuerungswahl Primarschulpflege (5 Mitglieder und Präsidium)
Der mit Publikation vom 14. November 2025 veröffentlichte Wahlvorschlag ist weder geändert noch zurückgezogen worden. Dieser wurde jedoch durch einen neuen Wahlvorschlag (ohne Kurzbezeichnung) ergänzt. Somit liegen folgende definitiven Kandidatennamen vor:

–    Karrer Caroline, 1985, Weiningen, Juristin/Hausfrau, neu, Forum Weiningen
–    Keller Nuria, 1977, Weiningen, HR-Assistentin HRSE, bisher, Forum Weiningen
–    Schai Brigitte, 1968, Weiningen, Kauffrau/Treuhänderin, bisher, SVP
–    Weber Eveline, 1972, Weiningen, Sozialpädagogin, bisher, Forum Weiningen
–    Wymann André, 1977, Weiningen, Abteilungsleiter SNB, bisher, Quartierverein Fahrweid

Von den vorstehend aufgeführten Personen wird
–    Schai Brigitte, 1968, Weiningen, Kauffrau/Treuhänderin, bisher, SVP
als Präsidentin der Primarschulpflege vorgeschlagen.

Erneuerungswahl Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder und Präsidium)
Die mit Publikation vom 14. November 2025 veröffentlichten Wahlvorschläge sind weder geändert noch zurückgezogen oder mit neuen Wahlvorschlägen ergänzt worden. Die damals publizierten Kandidatennamen gelten somit als definitiv.

Anordnung Beiblatt
Den Wahlunterlagen zu diesen Erneuerungswahlen wird ein für alle Behördenwahlen geltendes gemeinsames Beiblatt beigefügt. Auf diesem werden je Behördenwahl die Angaben der aus dem Vorverfahren hervorgegangenen definitiv vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Das Beiblatt wird mit einer Wahlanleitung versehen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Publikation und Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, vom Tage dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

Weiningen, 19. Dezember 2025
Gemeinderat Weiningen