Unterschutzstellung "Winzerhaus" Haslernstrasse 28, Verwaltungsrechtlicher Vertrag, Weiningen (ZH)

5. Dezember 2025

Angaben zur Meldung

Der Gemeinderat Weiningen hat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2025 beschlossen:

  • Der verwaltungsrechtliche Vertrag vom 1. Dezember 2025 betreffend die Unterschutzstellung des Gebäudes (Vers.-Nr. 222) auf Kat.-Nr. 657, Haslernstrasse 28, 8104 Weiningen, wird genehmigt.
  • Das Gebäude (Vers.-Nr. 222) auf Kat.-Nr. 657, Haslernstrasse 28, 8104 Weiningen, wird unter Schutz gestellt.
  • Der Schutzumfang, die zulässigen Eingriffe und die weiteren Pflichten der Eigentümerschaft ergeben sich aus dem verwaltungsrechtlichen Vertrag vom 1. Dezember 2025.

Einsichtnahme

Die Akten können während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Weiningen, Regensdorferstrasse 4, 8104 Weiningen, eingesehen werden.

Rechtliche Hinweise

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, während der öffentlichen Auflage, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist bei-zulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 37 Tage
Ablauf der Frist: 12.01.2026

Kontaktstelle

Gemeinde Weiningen
Regensdorferstrasse 4
8104 Weiningen ZH