Erneuerungswahlen bezüglich der Behördenämter der Gemeinde Weiningen für die Amtsdauer 2026 - 2030; Anordnung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

12. September 2025

Anordnung
Für die Amtsdauer 2026 - 2030 gilt es gemäss Gemeindeordnung Weiningen die Erneuerungswahlen für folgende Gemeindebehörden durchzuführen:

  • Gemeinderat, 6 Mitglieder und Präsidium
  • Primarschulpflege, 5 Mitglieder und Präsidium
  • Rechnungsprüfungskommission, 5 Mitglieder und Präsidium

Für die Erneuerungswahlen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der zugehörigen Verordnung. Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 8. September 2025 finden diese Wahlen an folgenden Daten statt:

  • 1. Wahlgang: 8. März 2026
  • allfälliger 2. Wahlgang: 14. Juni 2026

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Für die durchzuführenden Erneuerungswahlen gelangen bei beiden Wahlgängen leere Wahlzettel mit einem Beiblatt zum Einsatz. Das für die Festsetzung des Beiblattes nach §§ 48 ff. GPR durchzuführende Vorverfahren wird hiermit eingeleitet. Beim Vollzug dieses Verfahrens gelten folgende Bestimmungen:

  1. In eine der vorstehend genannten Behörde wählbar ist jede Person, welche die Voraussetzungen der Wahlfähigkeit erfüllt und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Weiningen begründet.
    Es können Wahlvorschläge unterbreiten werden, welche auf dem Beiblatt aufzuführen sind.
     
  2. Für jede zur Wahl vorzuschlagende Person ist obligatorisch deren Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz "bisher", sofern die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat, deren Parteizugehörigkeit sowie fakultativ deren Rufname, unter welchem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, anzugeben.
    Jede zur Wahl vorzuschlagende Person darf pro entsprechende Behördenwahl höchstens auf einem Wahlvorschlag und dort höchstens einmal genannt sein.
     
  3. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen vorgeschlagen werden, als Stellen zu besetzen sind.
     
  4. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Weiningen unterstützt werden. Die 15 Stimmberechtigten haben den Wahlvorschlag unter Angabe ihrer Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig zu unterzeichnen. Sie können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
    Eine Person darf pro entsprechende Behördenwahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
     
  5. Ein Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung (z.B. Name der vorschlagenden Partei oder Vereinigung) versehen werden.
     
  6. Einzelne Wahlvorschläge dürfen nur durch die jeweils berechtigte Person zurückgezogen bzw. zu diesen andere Erklärungen abgegeben werden.
     
  7. Wahlvorschläge müssen bis spätestens 23. Oktober 2025, 08.30 Uhr, in physischer Form bei der Gemeindeverwaltung Weiningen, Abteilung Präsidiales, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, eingetroffen sein. Diese werden anschliessend veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher Vorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.
    Nach Ablauf der zweiten Frist ist kein Rückzug bzw. keine Veränderung am jeweiligen Wahlvorschlag mehr möglich. Diese werden definitiv.

Formulare (Format A3) für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Aufnahme von wählbaren Personen auf dem Beiblatt können im Gemeindehaus Weiningen bezogen oder ab den untenstehenden PDF-Dokumenten heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung und Aufforderung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, vom Tage dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Weiningen, 12. September 2025                                                                   
Gemeinderat Weiningen

Zugehörige Objekte

Name
Wahlvorschlag Primarschulpflege (PDF, 83.27 kB) Download 0 Wahlvorschlag Primarschulpflege
Wahlvorschlag Gemeinderat (PDF, 83.87 kB) Download 1 Wahlvorschlag Gemeinderat
Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission (PDF, 83.35 kB) Download 2 Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission