Parkplatzreglement Weiningen – Bezeichnung von zu unterstellenden Parkplätzen und Erlass örtliche Verkehrsanordnung
Gestützt auf Art. 2 des Reglements über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund der Gemeinde Weiningen, werden die öffentlichen Parkplätze entlang der Friedhofstrasse ab 1. Juni 2025 einer Parkzeitbeschränkung unterstellt. Hierfür werden im Sinne einer örtlichen Verkehrsanordnung Regelungen erlassen. Der genaue Wortlaut dieser Regelungen und das Signalisationskonzept können in der öffentlichen Auflage oder unter www.weiningen.ch, ab untenstehenden PDF-Dokumenten, eingesehen werden.
Gegen die Ziffern 1-3 der Beschlussfassung des Gemeinderates Nr. 72 vom 17. März 2025 kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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GRB 72, Parkplatzreglement, Einführung Friedhofstrasse, Kredit, 2025-03-17 (PDF, 1.22 MB) | Download | 0 | GRB 72, Parkplatzreglement, Einführung Friedhofstrasse, Kredit, 2025-03-17 |
Plan, Signalisation Parkplatz, Gemeinde Weiningen, (PDF, 16.63 MB) | Download | 1 | Plan, Signalisation Parkplatz, Gemeinde Weiningen, |