Dauernde Verkehrsanordnung
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Weiningen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Bodengässli, Abschnitt zwischen der Zürcher- und der Bodenstrasse.
Die bestehende Gewichtsbeschränkung 3,5t wird aufgehoben.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19. Juli 2024
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publizierende Stelle(n):
Gemeinde Weiningen