30. Mai 2024

Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 27. Juni 2024, 20.00 Uhr
im Quartierzentrum "Föhrewäldli", Fahrweid-Weiningen

 

zwecks Behandlung der folgenden Geschäfte:

  1. Private Grundstücksentwässerungen – Übernahme der Kosten für die Zustandserfassung und die Ermittlung des Sanierungsbedarfs; Genehmigung Rahmenkredit (Fr. 2'360'000.—)
  2. Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Weiningen – Genehmigung

 

Die Anträge und Akten zu diesen Geschäften liegen im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
 

Der beleuchtende Bericht kann im Gemeindehaus spätestens ab dem 13. Juni 2024 kostenlos bezogen werden. Auf Verlangen wird dieser kostenlos zugestellt; entsprechende Bestellungen sind bei der Gemeindeverwaltung Weiningen, 044 752 25 50 oder praesidiales@weiningen.ch, anzumelden. Ausserdem kann der beleuchtende Bericht auch ab untenstehendem PDF-Dokument heruntergeladen werden.
 

An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Weiningen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Wohnniederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
 

Gemäss Gemeindeordnung Weiningen kann beim Geschäft Nr. 1 ein Drittel der in der Versammlung anwesenden Stimmberechtigten verlangen, dass über die Beschlussfassung nachträglich an der Urne abgestimmt wird.
 

Anfragen von allgemeinem Interesse sind im Sinne von § 17 Gemeindegesetz dem Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen. In der Versammlung werden Anfrage und Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.
 

An der Versammlung teilnehmende Personen können Stimmrechtsrekurs wegen in der Versammlung verübte Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung nur dann erheben, wenn sie die Verletzung schon in der Versammlung gerügt haben.
 

Gegen diese Einladung bzw. gegen die Form und den Inhalt des beleuchtenden Berichts, kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, vom Datum dieser amtlichen Publikation an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

Gemeinderat Weiningen 

Zugehörige Objekte

Name
Beleuchtender Bericht Gemeindeversammlung Download 0 Beleuchtender Bericht Gemeindeversammlung
1. Private Grundstücksentwässerungen - Erläuterungsbericht Download 1 1. Private Grundstücksentwässerungen - Erläuterungsbericht
1a. Private Grundstücksentwässerungen - Faktenblatt Download 2 1a. Private Grundstücksentwässerungen - Faktenblatt
1b. Private Grundstücksentwässerungen - Detailkonzept Download 3 1b. Private Grundstücksentwässerungen - Detailkonzept
2. Jahresrechnung 2023 detailliert Download 4 2. Jahresrechnung 2023 detailliert