10. Mai 2024

Mit Beschluss vom 8. Januar 2024 hat der Gemeinderat Weiningen als wahlleitende Behörde des Zweckverbands "Polizei rechtes Limmattal" (zusammengesetzt aus den politischen Gemeinden Unterengstringen und Weiningen) die Urnenabstimmung über folgende Vorlage auf den 9. Juni 2024 angeordnet:

  • Erlass einer Personal- und Besoldungsverordnung des Zweckverbands "Polizei rechtes Limmattal", Weiningen (gemäss Fassung vom 12. Dezember 2023)

Erläuternde Unterlagen zu dieser Abstimmungsvorlage liegen im Gemeindehaus Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen, zur Einsicht auf bzw. können ab den untenstehenden PDF-Dokumenten heruntergeladen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.


Gemeinderat Weiningen (wahlleitende Behörde)

Zugehörige Objekte

Name
1. Beleuchtender Bericht Download 0 1. Beleuchtender Bericht
2. Personal- und Besoldungsverordnung Download 1 2. Personal- und Besoldungsverordnung
3. Arbeitszeitreglement Download 2 3. Arbeitszeitreglement