Ersatzlose Aufhebung von Verkehrsbaulinien Schlüechtistrasse, Genehmigung

24. November 2023

Angaben zum Inhalt:

Die mit Beschluss Nr. 185 vom Gemeinderat Weiningen am 12. September 2023 festgesetzte ersatzlose Teilaufhebung der Verkehrsbau- und Niveaulinien RRB Nr. 1344/1957 und der Verkehrsbaulinien RRB Nr. 2300/1993, Abschnitt Zürcherstrasse bis Schulgebiet, wurde gemäss den eingereichten Akten durch die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Mobilität, genehmigt.

Verfügungsnummer: 8527
              
Verfügungsdatum: 31.10.2023
              
Gerichtliche Entscheidinstanz
Baurekursgericht des Kantons Zürich
              
Angaben zur Auflage
Gegen die Genehmigungsverfügung kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in 3-facher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
                      
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 24.12.2023
              
Kontaktstelle
Gemeinde Weiningen
Hochbau & Umwelt
Regensdorferstrasse 4
8104 Weiningen ZH