Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung

1. September 2023

Mit Beschluss vom 14. August 2023 genehmigte der Gemeinderat den Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit Franco Hunziker und Stephan Furrer, patentierte Ingenieur-Geometer in der Acht Grad Ost AG, Schlieren.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Bezirk Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeinde Weiningen, Regensdorferstrasse 4, 8104 Weiningen, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Gemeinderat Weiningen