Anpassung Kommunale Gebühren für Entscheide in Bürgerrechtssachen
Aufgrund des neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetzes, welches am 1. Juli 2023 in Kraft tritt, wurden mit Gemeinderatsbeschluss-Nr. 85 vom 18. April 2023 die kommunalen Gebühren für Entscheide in Bürgerrechtssachen angepasst.
Der betreffende Beschluss liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus Weiningen zu den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf bzw. kann unter www.weiningen.ch eingesehen werden.
Gegen die erfolgte Beschlussfassunge kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel müssen genau bezeichnet und, soweit möglich, beigelegt werden.
Zugehörige Objekte
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GRB_85_2023_Anpassung_Kommunale_Gebuhren_Burgerrechtssachen.pdf | Download | 0 | GRB_85_2023_Anpassung_Kommunale_Gebuhren_Burgerrechtssachen.pdf |