Urnenabstimmung vom 26. September 2021 - Anordnung

27. August 2021

Mit Beschluss vom 21. Juni 2021 hat der Gemeinderat die Urnenabstimmung über folgende Vorlage auf den 26. September 2021 angeordnet:

  • Zustimmung zur Totalrevision der Gemeindeordnung der Gemeinde Weiningen (Fassung vom 21. Juni 2021)

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.


Gemeinderat Weiningen