Sozialhilfebestätigung für Migrationsamt (Antrag Niederlassungsbewilligung)

Wollen Sie die Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C) beantragen, so bentötigen Sie eine Bestätigung der Sozialbehörden der Wohngemeinden der letzten drei Jahre über Dauer und Höhe des Sozialhilfebezugs von Ihnen und den Personen, für die Sie zu sorgen haben. Eine Bestätigung ist auch dann einzureichen, wenn Sie bislang keine Sozialhilfe bezogen haben.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt

Preis

CHF 30.00

Bemerkung

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Verfahren

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