Wasserbezug ab Hydranten

Primär dienen Hydranten im Gemeindegebiet zur Löschwasserversorgung. Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig und dürfen nur über eine Wasseruhr der Gemeinde Weiningen bezogen werden. Der Bezug muss im Voraus mittels Formular der Gemeindeverwaltung, Abteilung Tiefbau & Werke (werkhof@weiningen.ch) angemeldet werden.

  • Die Abholung der Wasseruhr muss mit dem Werkmeister oder dem Brunnenmeister koordiniert werden.
  • Die Mengengebühr für Wasser und Abwasser wird nach aktuellem Gebührentarif dem Bezüger in Rechnung gestellt.

Eigenmächtiger Bezug oder Bezug ohne Bewilligung ist Diebstahl und wird zur Anzeige gebracht. Manipulationen am Hydranten sind verboten. Für Schäden haftet der Verursacher vollumfänglich.

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