Die Abteilung Steuern gibt nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, sofern bei der betreffenden Person keine Datensperre besteht. Auf dem ausgestellten Steuerausweis wird das steuerbare Einkommen und Vermögen, respektive der steuerbare Reingewinn und das steuerbare Kapital, gemäss letzter rechtskräftiger Einschätzung oder aufgrund der letzten Steuererklärung, aufgeführt.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 40.00

Bemerkung

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Verfahren

Diese Dienstleistung muss online (mit MasterCard, VISA) bezahlt werden. Online-Zahlungen werden über die Saferpay/SIX Card Solutions AG abgewickelt. Beim Klick auf "Weiter" öffnet sich deren Zahlungsfenster.

Online-Formular

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