Gemeinschaftsgrab
Beim Gemeinschaftsgrab wird der Platz der Beisetzung nicht gekennzeichnet und kann auch nicht individuell geschmückt werden. Auf Wunsch der Angehörigen wird jedoch an der Gemeinschafsgrabwand ein Namensschild angebracht. Die Kosten für das Namensschild, Fr. 100.00, gehen zu Lasten der Angehörigen. Voraussetzung für eine Beisetzung im Gemeinschaftsgrab ist die Kremation.
Blumen, Kerzen und andere Erinnerungsstücke dürfen auf dem dafür vorgesehenen Platz hinerlegt werden. Das deponieren vor und auf der Namenswand ist nicht erlaubt. Verwelkte Blumen oder defekte Gegenstände werden vom Friedhofgärtner entfernt.