Hinausschiebung der Schliessungsstunde
Gemäss § 15 Gastgewerbegesetz (GGG) sind Gastwirtschaften von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen zu halten. §16 Gastgewerbegesetz und § 9 Verordnung zum Gastgewerbegesetz erlaubt die Hinausschiebung der Schliessungsstunde. Vorausgesetzt wird jedoch, dass die Nachtruhe und die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigt werden.
Das Gesuch um Hinausschiebung der Schliessungsstunde finden Sie in unserem Onlineschalter.
Zugehörige Objekte
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Gesuch Verlängerung Schliessungsstunde (PDF, 178.46 kB) | Download | 0 | Gesuch Verlängerung Schliessungsstunde |
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Bevölkerung & Sicherheit | 044 752 25 10 | bevoelkerung@weiningen.ch |