Gemäss § 15 Gastgewerbegesetz (GGG) sind Gastwirtschaften von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen zu halten. §16 Gastgewerbegesetz und § 9 Verordnung zum Gastgewerbegesetz erlaubt die Hinausschiebung der Schliessungsstunde. Vorausgesetzt wird jedoch, dass die Nachtruhe und die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigt werden.  

Das Gesuch um Hinausschiebung der Schliessungsstunde finden Sie in unserem Onlineschalter.

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Gesuch Verlängerung Schliessungsstunde (PDF, 178.46 kB) Download 0 Gesuch Verlängerung Schliessungsstunde
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