Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute am neuen Wohnort.
Wegzug innerhalb der Schweiz
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich persönlich am Schalter der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit Weiningen oder online über eUmzugCH abmelden. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldefrist beträgt 14 Tage ab Wegzug. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen an unseren Schalter mit:
Schweizerische Staatsangehörige
- Pass oder ID-Karte
- Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
Bevorzugen Sie die Abmeldung über eUmzugCH, können Sie folgenden Link anwählen: www.services.zh.ch/app/eUmzugZH/
Wegzug ins Ausland
Wenn Sie sich definitiv ins Ausland abmelden möchten, beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Setzen Sie sich frühzeitig mit der Abteilung Steuern Weiningen in Verbindung (1-2 Monate vor der Abreise)
- Die Abmeldung hat persönlich am Schalter der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit zu erfolgen. Bitte bringen Sie Ihren Schriftenempfangsschein oder den Ausländerausweis mit.
- Eine Abmeldebestätigung stellen wir Ihnen erst aus, wenn die Formalitäten mit der Steuerabteilung geklärt sind.
Abmeldung zum Wochenaufenthalt
Wollen Sie sich in einer anderen Gemeinde zum Wochenaufenthalt anmelden, so benötigen Sie von uns einen Heimatausweis. Sie können diesen im Online-Schalter bestellen (Zustellung per Post) oder Sie beziehen diesen direkt bei der Abteilung Bevölkerung & Sicherheit Weiningen. Wichtig ist, dass sie uns die Aufenthaltsadresse angeben.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung & Sicherheit | 044 752 25 10 | bevoelkerung@weiningen.ch |