Anordnung Urnenabstimmung vom 30. November 2025 und Veröffentlichung Beleuchtender Bericht
Anordnung
Mit Beschluss vom 8. September 2025 hat der Gemeinderat Weiningen als wahlleitende Behörde des Zweckverbands "Friedhofverband Weiningen" (zusammengesetzt aus den politischen Gemeinden Geroldswil, Oetwil a.d.L.,Unterengstringen und Weiningen) auf den 30. November 2025 folgende Urnenabstimmung angeordnet:
- Genehmigung eines Verpflichtungskredits von brutto CHF 1'876'000.— (± 10%, inkl. MwSt) für den Ersatzneubau des Friedhofgebäudes mit zwei Aufbahrungsräumen und einem Abdankungsraum auf dem Friedhof Weiningen
Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.
Beleuchtender Bericht
Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt, welcher auch untenstehend im PDF Dokument als Download zur Verfügung steht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung beziehungsweise den Inhalt des Beleuchtenden Berichts kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Weiningen, 17. Oktober 2025
Gemeinderat Weiningen (wahlleitende Behörde)
Zugehörige Objekte
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Beleuchtender Bericht, Urnenabstimmung Baukredit Ersatzneubau Friedhofgebäude, 2025-11-30 (PDF, 834.95 kB) | Download | 0 | Beleuchtender Bericht, Urnenabstimmung Baukredit Ersatzneubau Friedhofgebäude, 2025-11-30 |