Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet ab 21. Juli 2026
Das Ausbleiben von ausgiebigen Regenfällen hat in den vergangenen Wochen zu einer ausserordentlichen Trockenheit geführt. Die Gefahr eines grösseren Flächenbrands ist erheblich. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine deutliche Entspannung der Gefahrenlage erwarten. Infolge der angespannten Situation und auch im Hinblick auf die anstehenden Festivitäten zum Nationalfeiertag wird ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot verfügt.
Es gilt ab 21. Juli 2026 bis auf Widerruf:
-
Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
-
Kein Grillen mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle (inkl. Cheminées und Öfen) betrieben werden
-
Kein Abbrennen von Feuerwerk
-
Kein Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballonen oder ähnlichem
-
Keine Höhenfeuer
-
Kein Wegwerfen von brennenden Raucherwaren und Streichhölzern
Kontrollierte Grillfeuer ausschliesslich mit Gas- und Elektrogrills in Siedlungsgebieten (z. B. auf Terrassen und in Gärten) sind unter Anwendung von grösstmöglicher Vorsicht sowie Einhaltung der gebotenen Sicherheitsmassnahmen gestattet. Die Geräte müssen kippsicher auf feuerfestem befestigtem Untergrund aufgestellt sein.