Neues richterliches Verbot auf dem Gelände der Primarschule Weiningen
Das Betreten und Nutzen der Schulanlage ist ausserhalb des regulären Schulbetriebs nur eingeschränkt gestattet. Unberechtigten Personen ist unter Androhung einer Polizeibusse von bis zu Fr. 200.- folgendes untersagt:
- Das Befahren, Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art
- Das Freilaufen lassen von Hunden
- Das Entfachen von Feuer und Feuerwerken
- Das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall jeglicher Art
- Der Konsum von Alkohol sowie das Rauchen
- Das Abspielen von Musikgeräten aller Art
- Das Bespielen der Sportplätze und Spielwiese mit: Nocken- oder Stollenschuhen
- Der Aufenthalt auf den Aussenanlagen werktags von 22.00 bis 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 20.00 bis 10.00 Uhr
Wir bitten um Verständnis für diese richterliche Massnahme, die der Sicherheit und dem Schutz der Schulanlage sowie der Lebensqualität im Quartier dient.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Rücksichtnahme.
Gemeindeverwaltung Weiningen