Informationen

Datum
3. März 2024

Eidgenössische Vorlagen

1. Initiative für eine 13. AHV-Rente

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Weiningen angenommen.
Beschreibung

In Kürze

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHV-Rente. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).

Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen.

Erklärungsvideo

Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 51,94 %
883
Nein-Stimmen 48,06 %
817
Stimmberechtigte
2'848
Stimmbeteiligung
59.97
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Volksabstimmung vom 3. März 2024 - Erläuterungen des Bundesrates Download 0 Volksabstimmung vom 3. März 2024 - Erläuterungen des Bundesrates

2. Renteninitiative

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Weiningen abgelehnt.
Beschreibung

In Kürze

Die Renten der AHV sind für die nächsten Jahre sicher finanziert. Zwei Reformen in den letzten fünf Jahren haben wesentlich dazu beigetragen. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Mit dieser Mischung aus höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben sind die Finanzen der AHV bis zirka 2030 stabilisiert. Mittelfristig steht die AHV aber vor grossen finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden.

Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet.

Erklärungsvideo

Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 37,19 %
621
Nein-Stimmen 62,81 %
1'049
Stimmberechtigte
2'848
Stimmbeteiligung
59.06
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Volksabstimmung vom 3. März 2024 - Erläuterungen des Bundesrates Download 0 Volksabstimmung vom 3. März 2024 - Erläuterungen des Bundesrates

Kantonale Vorlagen

1. Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Weiningen angenommen.
Beschreibung

In Kürze

Mit einer Änderung der Kantonsverfassung sollen zusätzliche Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Richterinnen und Richtern an die obersten kantonalen Gerichte festgelegt werden können. Auch Ausnahmen von der Wohnsitzpflicht sowie die Amtsdauer können dadurch geregelt werden. Der Kantonsrat hat solche Änderungen teilweise bereits auf Gesetzesstufe beschlossen. Damit sie in Kraft treten können, bedarf es zusätzlich dieser Verfassungsänderung.

Erklärungsvideo

Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 86,64 %
1'219
Nein-Stimmen 13,36 %
188
Stimmberechtigte
2'848
Stimmbeteiligung
52.25
Ebene
Kanton
Art
Fakultatives Referendum
Name
Kantonale Volksabstimmung 3. März 2024, Kanton Zürich Download 0 Kantonale Volksabstimmung 3. März 2024, Kanton Zürich

2. Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung und Gegenvorschlag des Kantonsrates

Mehrfachvorlage
Ergebnis
2 A Volksinitiative - Die Vorlage wurde in Weiningen angenommen.
2 B Gegenvorschlag - Die Vorlage wurde in Weiningen angenommen.
2 C Stichfrage - der Gegenvorschlag wurde in Weiningen gewählt.
Beschreibung

In Kürze

Der Gegenvorschlag zur «Anti-Chaoten-Initiative» nimmt das Anliegen der Initiative auf, dass vorsätzlich handelnde Verursachende die Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze tragen müssen. Er berücksichtigt das übergeordnete Recht. Ausserdem ordnet der Gegenvorschlag die Bewilligungspflicht ausdrücklich den Gemeinden zu und trägt damit der Gemeindeautonomie Rechnung. Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen den Gegenvorschlag zur Annahme und lehnen die Initiative ab. Es wird über beide Vorlagen abgestimmt. Werden beide angenommen, entscheidet die Stichfrage.

 

Zutreffendes ankreuzen:
Vorlage A (Kantonale Volksinitiative)

Zutreffendes ankreuzen:
Vorlage B (Gegenvorschlag des Kantonsrates)

Sie können die Frage C auch dann beantworten, wenn Sie bei den Fragen A und B mit Nein gestimmt haben oder auf eine Stimmabgabe verzichtet haben. 

Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 51,60 %
772
Nein-Stimmen 48,40 %
724
Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 11. September 2023
Ja-Stimmen 68,08 %
934
Nein-Stimmen 31,92 %
438

Stichfragen

Stichfrage
Vorlage 40,43 %
545
Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 11. September 2023 59,57 %
803
Stimmberechtigte
2'848
Stimmbeteiligung
53.93
Ebene
Kanton
Art
Initiative

3. Volksinitiative "Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Auswertung"

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Weiningen abgelehnt.
Beschreibung

In Kürze 

Die Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» verlangt, dass See- und Flussufer freigehalten und der öffentliche Zugang sowie die Begehung erleichtert werden. Für den Zürichsee fordert die Volksinitiative zudem, dass in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden bis 2050 auf dem Gebiet des Kantons Zürich ein durchgehender Uferweg erstellt wird. Dafür soll die Kantonsverfassung entsprechend geändert werden. Der Kantonsrat und der Regierungsrat sehen den Zugang zu den Ufern als bereits ausreichend geregelt. Zudem hätte die Umsetzung der Initiative unverhältnismässig hohe Kosten und Eingriffe ins Privateigentum zur Folge. Sie lehnen die Initiative daher ab.

Erklärungsvideo

Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 29,62 %
470
Nein-Stimmen 70,38 %
1'117
Stimmberechtigte
2'848
Stimmbeteiligung
56.36
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
Kantonale Volksabstimmung 3. März 2024, Kanton Zürich Download 0 Kantonale Volksabstimmung 3. März 2024, Kanton Zürich

4. Pistenverlängerungen Flughafen Zürich (Weisung an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG)

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Weiningen angenommen.
Beschreibung

In Kürze

Die Flughafen Zürich AG plant eine Verlängerung der Pisten 28 und 32. Damit sollen die Sicherheitsmargen erhöht und die betrieblichen Abläufe verbessert werden, was insgesamt zu einem zuverlässigeren und stabileren Betrieb mit weniger Verspätungen führt. Grundlage bilden Empfehlungen aus einer Sicherheitsüberprüfung und Festlegungen im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt. Der Regierungsrat will auch in Zukunft einen sicheren, attraktiven und zuverlässigen Flughafen und hat die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG deshalb ermächtigt, der Einreichung des Plangenehmigungsgesuchs für die Pistenverlängerungen zuzustimmen. Diese Ermächtigung muss vom Kantonsrat genehmigt werden. Der Flughafen Zürich ist für die internationale Erreichbarkeit, für einen attraktiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort, aber auch für Ferienreisende wichtig und damit für den Kanton Zürich und die Schweiz von grosser Bedeutung. Die Pistenverlängerungen werden von der Flughafen Zürich AG finanziert. Für den Kanton Zürich und die Zürcher Steuerzahlenden ergeben sich keine Kosten.

Erklärungsvideo

Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 66,06 %
1'053
Nein-Stimmen 33,94 %
541
Stimmberechtigte
2'848
Stimmbeteiligung
56.64
Ebene
Kanton
Art
Fakultatives Referendum
Name
Kantonale Volksabstimmung 3. März 2024, Kanton Zürich Download 0 Kantonale Volksabstimmung 3. März 2024, Kanton Zürich

Kommunale Vorlagen

Vorlage Baukredit Neubau Seniorenzentrum "Im Morgen"

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Weiningen angenommen.
Beschreibung

In Kürze

Sie haben im Frühling 2021 dem Planungskredit für den Neubau des Seniorenzentrums
«Im Morgen» in Weiningen mit überwältigendem Mehr zugestimmt.
Dieses äusserst positive Abstimmungsergebnis hat sich entsprechend
ermutigend auf die weitere Arbeit der Architekten und Fachplaner sowie der
Baukommission, des Fachvorstands und der Zentrumsleitung ausgewirkt.

In den letzten zwei Jahren wurde ein Projekt erarbeitet, das im Hinblick auf
ein Alters- und Pflegekompetenzzentrum der Verbandsgemeinden Oberengstringen,
Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil und Oetwil a.d.L. wegweisend
sein wird. Mit dem Neubau sollen drei Pflege- und Wohnabteilungen
inklusive einer neu geschaffenen Demenzstation entstehen. Zeitgemässe
Strukturen werden kürzere Wege für die Mitarbeitenden ermöglichen, was
sich auf den Komfort für die Bewohnenden auswirken wird. Die Zimmer sollen
grosszügiger ausgelegt sein, als dies im bestehenden Seniorenzentrum der
Fall ist. Vorgesehen sind hauptsächlich Einzelzimmer. Für Paare, die ein
Apartment wünschen, soll es Einzelzimmer geben, die mit einem direkten
Durchgang verbunden sind.

Der Neubau wird aus vier Gebäuden bestehen. Drei werden in der ersten
Bauphase erstellt. Anschliessend wird das bestehende Seniorenzentrum
rückgebaut. In der zweiten Bauphase werden dann das vierte Gebäude und
die parkähnliche Umgebung realisiert. Das neue Alters- und Pflegekompetenzzentrum
soll 140 Zimmer bieten, welche sich hinsichtlich Grösse und
Ausstattung deutlich von den heutigen abheben. Damit wird dem gestiegenen
Bedürfnis nach Wohnlichkeit und Behaglichkeit Rechnung getragen.

Bei der Finanzierung des Neubauprojekts ist ein wesentlicher Punkt hervorzuheben:
Das neue Alters- und Pflegekompetenzzentrum wird über die
Grundtaxen der Bewohnenden finanziert werden. Gemäss den neuen, per
1. Januar 2022 in Kraft getretenen Verbandsstatuten muss sich das Seniorenzentrum
selbst finanzieren. Es werden nicht mehr wie früher Steuergelder
für den Bau des Zentrums verwendet. Die benötigten finanziellen Mittel wird
der Zweckverband am Markt aufnehmen müssen. Einzig wenn aufgrund
hoher Abschreibungen während der ersten Betriebsjahre Defizite entstehen
würden, müssten die Verbandsgemeinden Deckungsbeiträge leisten.

Bei der Kostenschätzung nach Abschluss des Studienwettbewerbs im Jahr
2020 wurde von Baukosten in der Höhe von knapp CHF 50 Mio. ausgegangen.
In der Zwischenzeit hat die hinlänglich bekannte geopolitische Lage zu einer
deutlich wahrnehmbaren Bauteuerung geführt. Die Baukommission musste
unter der kundigen Beratung des Gesamtprojektleiters eine Teuerung im
Bereich von rund zehn Prozent zur Kenntnis nehmen. Des Weiteren wurden
seither das Dachgeschoss durch technische Einrichtungen aktiviert und
weiterführende Projektentwicklungsarbeiten umgesetzt. Der vorliegende
Kostenvoranschlag geht daher von CHF 61,5 Mio. Baukosten und CHF 6,2 Mio.
Reserven aus.
Diese Gesamtkosten von CHF 67,7 Mio. wurden von der Baukommission
unter Berücksichtigung des von der Zentrumsleitung erstellten Business
Case als Kostendach festgelegt. Die Delegiertenversammlung genehmigte
den Baukredit am 29. August 2023 grossmehrheitlich und verabschiedete
ihn zuhanden der Stimmbevölkerung. Diese darf nun am 3. März 2024
darüber abstimmen.

Somit beantragen die Delegiertenversammlung des Zweckverbands, der
Fachvorstand und die Baukommission Ihnen, geschätzte Stimmberechtigte,
dem Baukredit von CHF 67,7 Mio. für den Neubau des Seniorenzentrums
«Im Morgen» in Weiningen zuzustimmen. Auch die Rechnungsprüfungskommission
empfiehlt Ihnen, den Baukredit anzunehmen.

So werden wir unseren Bewohnerinnen und Bewohnern auch in Zukunft ein
die Lebensqualität erhaltendes und wettbewerbsfähiges Alters- und Pflegeangebot
bieten können.

Formulierung
Wollen Sie den Baukredit von Fr. 67.7 Mio. Für den Neubau des Seniorenzentrums "Im Morgen", Weiningen, genehmigen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 80,05 %
1'268
Nein-Stimmen 19,95 %
316
Stimmberechtigte
2'848
Stimmbeteiligung
56.07
Ebene
Gemeinde
Art
Fakultatives Referendum
Name
Beleuchtender_Bericht_2024.03.03 Download 0 Beleuchtender_Bericht_2024.03.03