Informationen

Datum
25. September 2022

Eidgenössische Vorlagen

2. Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Beschreibung

Ausgangslage

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.


Die Vorlage

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Wer länger als bis 65 arbeitet, kann neu unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern. Das schafft einen Anreiz, länger erwerbstätig zu sein.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

3. Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)

Beschreibung

Ausgangslage

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.


Die Vorlage

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Wer länger als bis 65 arbeitet, kann neu unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern. Das schafft einen Anreiz, länger erwerbstätig zu sein.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

4. Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Beschreibung

 

Ausgangslage

Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.


Die Vorlage

Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver. Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden. Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) annehmen?
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

1. Massentierhaltungsinitiative

Beschreibung

Ausgangslage

Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie.


Die Vorlage

Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio- Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten. Dadurch würden Abkommen mit wichtigen Handelspartnern verletzt. Höhere Investitions- und Betriebskosten, aufwendige Kontrollen in ausländischen Betrieben und eine Verteuerung der Lebensmittel tierischer Herkunft wären die Folge.

Erklärungsvideo zur Vorlage

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» annehmen?
Ebene
Bund
Art
Initiative

Kantonale Vorlagen

1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 31. Januar 2022, Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative»)

Beschreibung

In Kürze

Die Kreislaufwirtschaft hat zum Ziel, bei der Produktion und beim Konsum bestehende Materialien und Produkte so lange wie möglich wiederzuverwenden. Mit der zur Abstimmung stehenden Vorlage sollen günstige Rahmenbedingungen für einen schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern geschaffen und Stoffkreisläufe geschlossen werden. Dafür ist ein neuer Artikel in der Kantonsverfassung vorgesehen. Daher stimmen wir darüber ab. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen die Annahme des Gegenvorschlags zur zurückgezogenen «Kreislauf-Initiative».

Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage "Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 31. Januar 2022, Gegenvorschlag zur Kreislauf-Initiative)" zu?
Ebene
Kanton
Art
Initiative

2. Kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre»

Beschreibung

In Kürze

Die Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» verlangt, dass Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen (z. B. Dividenden) höher besteuert werden. Personen, die mit mindestens 10 Prozent an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften beteiligt sind, sollen die Einkünfte aus diesen Beteiligungen künftig zu 70 Prozent statt wie heute nur zu 50 Prozent versteuern müssen.

 

Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage "Kantonale Volksinitiative Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre" zu?
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Kommunale Vorlagen

Abschluss öffentlich-rechtlicher interkommunaler Vertrag über die Gründung des "Forstbetriebs Altberg-Lägern GmbH" sowie Ausgliederung der kommunalen Waldpflege und Revieraufgaben an diese juristische Person

Beschreibung

Kurz und bündig

Das Waldgesetz erlaubt der gesamten Bevölkerung den freien Zutritt zu unseren Wäldern. Dabei geht oft vergessen, dass jedes Waldstück einen Besitzer bzw. eine Besitzerin hat. Diese haben für die nachhaltige Bewirtschaftung und gezielte Pflege ihrer Waldflächen zu sorgen, sodass alle von der Gesellschaft erwarteten Funktionen erfüllt werden. Der Wald ist nicht nur Rohstofflieferant. Er übernimmt Schutzfunktionen, filtert und speichert Trinkwasser sowie tonnenweise CO2, reinigt die Luft und spendet Schatten. Er bildet den Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Und er stellt einen erstklassigen Freizeit- und Erholungsraum für den Menschen dar.

Die Bewahrung dieser wichtigen Funktionen ist kostspielig und lässt sich nur teilweise über den Holzverkauf finanzieren. Deshalb muss die öffentliche Hand die Waldeigentümer unterstützen. Hierfür bilden professionelle Strukturen die Grundlage für eine optimale Waldpflege und Forstbewirtschaftung. Um diese Strukturen zukunftstauglich zu gestalten, wird nun ein Zusammenschluss der Forstreviere Furttal und Katzensee vorgeschlagen. Die Zusammenarbeit der betroffenen Gemeinden und dem Kanton Zürich soll mittels Bildung einer GmbH begründet werden. Hierfür bedarf es die Zustimmung der Stimmberechtigten an der Urne.

Formulierung
Wollen Sie die Vorlage annehmen?
Ebene
Gemeinde
Art
Fakultatives Referendum
Name
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