Sperrgut
Sammlung:
wöchentlich, montags, bis 7.00 Uhr bereitstellen. Sperrgut darf frühestens am Vorabend an den Strassenrand gestellt werden.
Ausnahmen: .
Dienstag, 11. April 2023 anstelle von Montag, 10. April 2023
Dienstag, 2. Mai 2023 anstelle von Montag, 1. Mai 2023
Dienstag, 30. Mai 2023 anstelle von Montag, 29. Mai 2023
Mittwoch, 27. Dezember 2023 anstelle von Montag, 25. Dezember 2023
Sperrgut (brennbare, sperrige Gegenstände, welche nicht in einen offiziellen Kehrichtsack bis 110 l. passen) bis zu einem Maximalmass von 1.50 x 1.00 x 1.00 m pro Stück, versehen mit einer offiziellen Sperrgutmarke, werden abgeholt.