Sperrgut
Sammlung:
wöchentlich, montags, bis 7.00 Uhr bereitstellen. Sperrgut darf frühestens am Vorabend an den Strassenrand gestellt werden.
Ausnahmen:
Dienstag, 22. April 2025 anstelle von Montag, 21. April 2025
Dienstag, 10. Juni 2025 anstelle von Montag, 9. Juni 2025
Sperrgut (brennbare, sperrige Gegenstände, welche nicht in einen offiziellen Kehrichtsack bis 110 l. passen) bis zu einem Maximalmass von 1.50 x 1.00 x 1.00 m pro Stück, versehen mit einer offiziellen Sperrgutmarke, werden abgeholt.