Primarschulpflege
Die Primarschulpflege übt als exekutive Behörde die Vorsteherschaft über die Primarschulangelegenheiten aus. Sie besteht aus fünf Mitgliedern (Präsident/in eingeschlossen), welche alle vier Jahre von der Stimmbevölkerung an der Urne zu wählen sind. Der/die Primarschulpräsident/in nimmt von Amtes wegen Einsitz in den Gemeinderat.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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