Amtliches Publikationsorgan


Das Gemeindegesetz verpflichtet die Gemeinden, Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse zu veröffentlichen und dafür ihr Publikationsorgan zu bestimmen. Gemäss Beschluss des Gemeinderates Weiningen gilt als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Weiningen die Internet-Seite www.weiningen.ch. 

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