Die Gemeinde Weiningen erlässt, gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 7. September 1975 unter Berücksichtigung der seither ergangenen Änderungen und unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts, für ihr Gemeindegebiet nachstehende Bau- und Zonenordnung.



Bitte beachten Sie, dass der Zonenplan bzw. Kernzonenplan separat bestellt werden muss.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 10.00

Bemerkung

Bitte füllen Sie das online-Formular wahrheitsgetreu aus. Nach Eingang Ihrer Bestellung wird Ihnen Bauordnung zugestellt.

Verfahren

Diese Dienstleistung muss online (mit MasterCard, VISA oder TWINT) bezahlt werden. Online-Zahlungen werden über die Saferpay (Worldline Schweiz AG) abgewickelt. Beim Klick auf "Weiter" öffnet sich deren Zahlungsfenster.

Bestellformular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.