Einbürgerung - Gesuchsformular für Schweizer

Sie sind Schweizer oder Schweizerin und wollen das Bürgerrecht von Weiningen beantragen? Erfüllen Sie folgende Voraussetzungen?

  • Mein Wohnsitz befindet sich seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Weiningen.
  • Ich bin in der Lage für mich und meine Familie aufzukommen.
  • Mein Strafregisterauszug für Privatpersonen weist keine Einträge aus.
  • Das Betreibungsregister für den Zeitraum von fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs bis zum Abschluss des Einbürgerungsverfahrens weist keine Einträge aus. 
  • Steuerschulden aus definitiven Schlussrechnungen für den Zeitraum von fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs bis zum Abschluss des Einbürgerungsverfahrens sind beglichen. 

Falls ja, so finden Sie untenstehend das Formular zum Download.

Zusätzlich zum Bürgerrechtsgesuch sind noch folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis des Personenstands (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
  • Strafregisterauszug ab 18. Altersjahr

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